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  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

  • Die Entwicklung der Genfer Abkommen

    1. Die Entwicklung der Genfer Abkommen Verfolgt man die Geschichte der Menschheit bis zu ihren Anfängen zurück, kommt man zu der Erkenntnis, dass sie immer auch von Unmenschlichkeit begleitet war.…

  • DRK-Generalsekretariat

    Adresse: DRK Generalsekretariat Carstennstr. 58 12205 Berlin Web: DRK.de Telefon: 030 85404 - 0 Telefax: 030 85404 - 450 E-Mail: DRK@DRK.de Wegbeschreibung zum DRK-Generalsekretariat Bei…

    DRK Generalsekretariat (Rittberg-Haus) in Berlin - Lichterfelde
  • Yoga

    Bewahren Sie gelassen Haltung mit dem Yogaprogramm des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Sie möchten sich bewegen, aber sich nicht überfordern? Sie möchten zur Ruhe kommen, dabei jedoch nicht…

    Gesundheitskurs Yoga
  • Kleiner Lebensretter

    Der kleine Lebensretter dient zur Erinnerung und Auffrischung von Inhalten eines Erste-Hilfe-Kurses. Er ist zudem eine Merkhilfe für das richtige Verhalten in Notfällen. Er soll und kann keinen…

    Kleiner Lebensretter
  • Ersticken

    Durch Fremdkörper in Luft- und Speiseröhre, Schwellungen im Mund- und Rachenraum, beispielweise durch Insektenstiche und Ertrinken, besteht die Gefahr des Erstickens. Schnelles Handeln ist hier…

    DRK - Kleiner Lebensretter
  • Wiederbelebung

    Bei bewusstlosen Personen besteht immer die Gefahr eines Kreislaufstillstandes. Deshalb muss schnellstmöglich gehandelt werden. Beachten Sie: Für Säuglinge und Kinder gelten besondere…

    DRK - Kleiner Lebensretter
  • Verkehrsunfall

    Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht: Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen…

    Verkehrsunfall
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